Corona-Schutzmaßnahmen auf dem Parkett
Datum: 05. Apr. 2022
02/2022 Corona-Schutzmaßnahmen auf dem Parkett
1. Einführung
Wir informieren Sie über die seit dem 4. April 2022 geltenden Corona-Schutzmaßnahmen auf dem Parkett.
2. Erforderliche Tätigkeiten und Hinweise
Keine.
3. Details
Gemäß der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gilt ab dem 4. April 2022:
- Alle Spezialistenfirmen können Mitarbeiter*innen grundsätzlich uneingeschränkt auf das Börsenparket (Börsenplatz 4) entsenden. Die aktuell fortbestehende Aufhebung der Präsenzpflicht für Spezialisten bleibt hiervon unberührt.
- Masken- und Abstandspflicht (1,5 Meter) sind auf dem Börsenparkett weiterhin einzuhalten. Die Maskenpflicht entfällt nur am persönlichen Arbeitsplatz.
- Von allen Mitarbeiter*innen der Spezialistenfirmen und Dienstleister*innen, die auf dem Börsenparkett arbeiten, wird erwartet, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind (3-G-Regel). Eine Kontrolle der Einhaltung der 3-G-Regel im Rahmen der Einlasskontrolle erfolgt nicht mehr. Bitte beachten Sie die weiteren behördlichen Vorschriften.