Corona-Schutzmaßnahmen auf dem Parkett
Datum: 02. Mai 2022
03/2022 Corona-Schutzmaßnahmen auf dem Parkett
1. Einführung
Wir informieren Sie über die ab dem 2. Mai 2022 geltenden Corona-Schutzmaßnahmen auf dem Parkett.
2. Erforderliche Tätigkeiten und Hinweise
Keine.
3. Details
Gemäß den aktuell geltenden Vorgaben ergeben sich per 2. Mai 2022 folgende Regelungen:
- Alle Spezialistenfirmen können Mitarbeiter grundsätzlich uneingeschränkt auf das Börsenparkett (Börsenplatz 4) entsenden. Die aktuell fortbestehende Aufhebung der Präsenzpflicht für Spezialisten bleibt hiervon unberührt.
- Maskenpflicht ist auf dem Börsenparkett weiterhin einzuhalten. Die Maskenpflicht entfällt nur am persönlichen Arbeitsplatz. Die Abstandspflicht wird aufgehoben.
- Die 3-G-Empfehlung besteht fort, d.h. Mitarbeiter der Spezialistenfirmen sollen den Arbeitsplatz nur dann betreten, wenn sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind.