Corona-Schutzmaßnahmen auf dem Parkett

Datum: 02. Mai 2022

03/2022 Corona-Schutzmaßnahmen auf dem Parkett

1. Einführung

Wir informieren Sie über die ab dem 2. Mai 2022 geltenden Corona-Schutzmaßnahmen auf dem Parkett.

2. Erforderliche Tätigkeiten und Hinweise

Keine.

3. Details

Gemäß den aktuell geltenden Vorgaben ergeben sich per 2. Mai 2022 folgende Regelungen:

  • Alle Spezialistenfirmen können Mitarbeiter grundsätzlich uneingeschränkt auf das Börsenparkett (Börsenplatz 4) entsenden. Die aktuell fortbestehende Aufhebung der Präsenzpflicht für Spezialisten bleibt hiervon unberührt.
  • Maskenpflicht ist auf dem Börsenparkett weiterhin einzuhalten. Die Maskenpflicht entfällt nur am persönlichen Arbeitsplatz. Die Abstandspflicht wird aufgehoben.
  • Die 3-G-Empfehlung besteht fort, d.h. Mitarbeiter der Spezialistenfirmen sollen den Arbeitsplatz nur dann betreten, wenn sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind.