Änderung der Anbindungsentgelte im Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, gültig ab 1. Januar 2023
059/2022 Änderung der Anbindungsentgelte im Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, gültig ab 1. Januar 2023 Xetra-Rundschreiben 059/22
1. Einführung
Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über Änderungen der Anbindungsentgelte gemäß dem Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, Abschnitt A (Preisverzeichnis T7), Abschnitt 1 Anbindungsentgelte, gültig ab dem 1. Januar 2023.
Die Änderungen betreffen die Preise für Bandbreiten (Abschnitt 1.1) und Sessions (Abschnitt 1.2).
2. Erforderliche Tätigkeiten
Für die Änderung der Anbindungsentgelte sind keine Tätigkeiten seitens der Handelsteilnehmer und Multi-Member-Service-Betreiber erforderlich.
3. Details
Die Preise für Bandbreiten (Abschnitt 1.1) und Sessions, inklusive des monatlichen Freibetrags für Sessions, (Abschnitt 1.2), werden einheitlich um 4 Prozent erhöht, wobei die Preise für Bandbreiten (Abschnitt 1.1) auf die volle Zehnerstelle abgerundet werden.
Die geänderten Entgelte werden in den Kundenrechnungen ab dem Rechnungsmonat Januar 2023 berücksichtigt.
Anhang:
- Geänderte Abschnitte im Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, Abschnitt A (Preisverzeichnis T7), gültig ab 1. Januar 2023
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