Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, gültig ab 1. Januar 2024
054/2023 Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, gültig ab 1. Januar 2024 Xetra-Rundschreiben 054/23
1. Einführung
Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, Abschnitt A (Preisverzeichnis T7), gültig ab dem 1. Januar 2024.
Die Änderungen des Preisverzeichnisses T7 betreffen:
A. Einführung von Transaktionsentgelten für Retail Member Organisationen
B. Begrenzung des Anwendungsbereichs des Lean Order Rabatts auf DAX- und MDAX-Instrumente
C. Streichung von Entgelten für eingestellte Services
D. Streichung der besonderen Transaktionsentgelte für nicht-persistente Standard Orders
E. Anpassung der Parameter zur Erreichung reduzierter Entgelte für Strukturierte Produkte
2. Erforderliche Tätigkeiten
Handelsteilnehmer der FWB, die am Xetra Retail Service teilnehmen wollen, müssen hierzu den Vertrag über die Teilnahme am Xetra Retail Service als Retail Member Organisation (RMO-Vertrag) mit der Deutsche Börse AG abschließen. Der RMO-Vertrag kann auf der Xetra-Website www.xetra.com abgerufen werden.
3. Details
A. Einführung von Transaktionsentgelten für Retail Member Organisationen
Für Handelsteilnehmer der FWB, die mit der Deutsche Börse AG einen Vertrag über die Teilnahme am Xetra Retail Service als Retail Member Organisation (RMO-Vertrag) geschlossen haben, gelten für ausgeführte Privatanleger-Orders in Aktien reduzierte Transaktionsentgelte. Für ausgeführte Privatanleger-Orders in Aktien, für die der Privatanleger hinsichtlich des Handelsplatzes keine Vorgabe gemacht hat (Best Execution Flow), entfällt bei Erfüllung der im RMO-Vertrag vereinbarten Bedingungen das Transaktionsentgelt vollständig.
B. Begrenzung des Anwendungsbereichs des Lean Order Rabatts auf DAX- und MDAX-Instrumente
Der Anwendungsbereich des Lean Order Rabattmodells für Aktien gemäß Kapitel 2.2.3.1 des Preisver-zeichnisses T7 wird auf die Instrumentengruppen DAX1 und MDX1 begrenzt. Die Parameter des Lean Order Rabattschemas bleiben unverändert.
C. Streichung von Entgelten für eingestellte Services
Die Entgelte für die im Rahmen des T7 Release 12.0 eingestellten Services „Volume Discovery Order“ (Ka-pitel 2.2.2.2) und „Bereitstellung/Übertragung von Schlussnotendatenträgern“ (Kapitel 3.2) werden aus dem Preisverzeichnis T7 gestrichen.
D. Streichung der besonderen Transaktionsentgelte für nicht-persistente Standard Orders
Die im Preisverzeichnis T7, Kapitel 2.2 geregelten besonderen Transaktionsentgelte für nicht über das Market Maker-Account (M) eingestellte nicht-persistente Standard Orders entfallen.
E. Anpassung der Parameter zur Erreichung reduzierter Entgelte für Strukturierte Produkte
Die gemäß Kapitel 2.4.1 des Preisverzeichnisses T7 erforderliche Mindestanzahl ausgeführter Orders zur Erreichung reduzierter Entgelte wird gesenkt.
Anhang:
Geänderte Abschnitte im Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, Abschnitt A (Preisverzeichnis T7), gültig ab 1. Januar 2024
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