Designated Sponsors: Anpassung der Performancemessung
011/2023 Designated Sponsors: Anpassung der PerformancemessungXetra-Rundschreiben 011/23
1. Einführung
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) hat entschieden, die Performancemessung für Designated Sponsors in allen auf Xetra handelbaren Instrumenten anzupassen.
Mit Wirkung zum 1. April 2023 entfällt die separate Mindestteilnahmerate für Eröffnungsauktionen. Die Voraussetzungen für die Rückerstattung von Handelsentgelten bleiben unverändert.
Start der Simulation: ab sofort
Start der Produktion: 1. April 2023
2. Erforderliche Tätigkeiten
Es besteht kein Anpassungsbedarf seitens der Handelsteilnehmer.
3. Details
Um die Komplexität der Performancemessung für Designated Sponsors zu reduzieren, hat die Geschäftsführung der FWB entschieden, die Anforderungen an die Performancemessung für die Ausübung der Designated Sponsor-Funktion anzupassen.
Das separate Erfüllungskriterium für die Teilnahme von Designated Sponsors in der Eröffnungsauktion entfällt sowohl für Aktien als auch für ETFs/ETPs. Die Messung der Mindestteilnahmerate über alle regulären Auktionen des Handelstages (inklusive der Eröffnungsauktionen) bleibt unverändert bestehen.
Die monatlichen Mindestteilnahmeraten lauten zukünftig wie folgt (entfallende Anforderung durchgestrichen, alle anderen unverändert):
Die monatlichen Mindestteilnahmeraten für die Rückerstattung von Handelsentgelten bleiben unverändert bestehen und lauten wie folgt (bei Aktien gilt weiterhin zusätzlich das Mindestmarktanteilskriterium in Abhängigkeit von der jeweiligen Liquiditätsklasse):
Die Teilnahme in Eröffnungsauktionen wird weiterhin in den Performance Reports für Designated Sponsors separat ausgewiesen. Für das Designated Sponsor Rating in Aktien ergeben sich aus der Maßnahme keine Änderungen.
Weitere Informationen
Empfänger: | Alle Xetra®-Handelsteilnehmer und Vendoren | |
Zielgruppen: | Handel, Designated Sponsors | |
Kontakt: | designated-sponsoring@deutsche-boerse.com | |
Web: | ||
Autorisiert von: | Dr. Cord Gebhardt, i.A. Dr. Maximilian Trossbach |