Unternehmensanleihen mit einer Garantie des Wirtschaftsstabilisierungsfonds - eine Option der Unternehmensfinanzierung
Unternehmensanleihen mit einer Garantie des Wirtschaftsstabilisierungsfonds - eine Option der Unternehmensfinanzierung
- Beginn:
- 08. Juli 2020 14:00 MESZ
- Ort:
- Webinar
- Organisator:
- Deutsche Börse Cash Market
- Partner:
- Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , KFM Deutsche Mittelstand AG
Referenten
Ingo Wegerich, Partner, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hans-Jürgen Friedrich, Vorstandsvorsitzender, KFM Deutsche Mittelstand AG
Das Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz - WStGB) vom 27. März 2020 sieht als eine mögliche Stabilisierungsmaßnahme für Unternehmen auch die Übernahme von Garantien durch den Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) bis zur Höhe von 400 Milliarden Euro für vom 28. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 begebene Schuldtitel und begründete Verbindlichkeiten von Unternehmen vor. Durch Garantien des WSF soll das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Werthaltigkeit der garantierten Schuldtitel und Verbindlichkeiten der Unternehmen gestärkt werden, um Liquiditätsengpässe zu beheben und die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu unterstützen.
Das Webinar besteht aus zwei Teilen:
Der erste Teil erläutert den rechtlichen Rahmen der durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds garantierten Unternehmensanleihen. Der zweite Teil gibt einen Blick aus der Investorenperspektive auf dieses Finanzierungsinstrument.
Im Einzelnen:
- Wer kann die Stabilisierungsmaßnahme in Anspruch nehmen?
- Vorraussetzung der Stabilisierungsmaßnahme
- Wie sieht die Garantie im Einzelnen aus?
- Wo ist der Antrag zu stellen und wer entscheidet darüber?
- Auflagen und Bedingungen
- Besicherte Anleihen als Finanzierungsinstrument für Unternehmen und Anlagealternative für Investoren – eine Betrachtung aus Investorensicht
Das Webinar richtet sich an alle Verantwortlichen in Unternehmen, die mit diesen Themen befasst sind, insbesondere CEOs, CFOs, Mitarbeiter der Konzernrechtsabteilung, Investor Relations-Officer sowie Mitarbeiter von emissionsbegleitenden Banken und Emissionsberater.