Scale für Unternehmensanleihen
Scale für UnternehmensanleihenFremdkapitalfinanzierung über den KMU-Wachstumsmarkt der Deutschen Börse
Deutsche Börse Services unterstützen Sie bei der Fremdkapitalfinanzierung über die Börse: Die Deutsche Börse Capital Market Partner helfen Ihnen, den bedeutenden Schritt in den Kapitalmarkt genau vorzubereiten und bieten eine kompetente fortlaufende Betreuung und über die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace erreichen Sie Family Offices, Vermögensverwalter und Retail-Investoren.
Eine Börsennotierung schafft finanziellen Spielraum für Wachstum und Innovation und erhöht die Bekanntheit Ihres Unternehmens in der Öffentlichkeit.
Relevante Zielgruppen für Scale:
|
|
Scale ist ein von der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) zugelassenes Segment des Open Market (Freiverkehr). Die Voraussetzungen und Folgepflichten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse geregelt.
Unsere Services:
- Wesentliche Einbeziehungsvoraussetzungen
- Wesentliche Einbeziehungsfolgepflichten
- Entgelte
Wesentliche Einbeziehungsfolgepflichten
Es gelten gewisse Pflichten nach der Marktmissbrauchsverordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz, für deren Überwachung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig ist. Gegenüber der Deutsche Börse AG müssen Emittenten in Scale folgende Einbeziehungsfolgepflichten erfüllen:
- Übermittlung des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Berichtszeitraums
- Übermittlung des Halbjahresabschlusses und Zwischenlageberichts innerhalb von 4 Monaten nach Ende des Berichtszeitraums
- Übermittlung eines Unternehmens- oder Anleiheratings
- Fortlaufende Aktualisierung und Übermittlung des Unternehmenskalenders
- Die Folgepflichten können in deutscher oder englischer Sprache erfüllt werden
- Durchführung einer Analysten- und Investorenkonferenz mindestens einmal jährlich
- Ad-hoc-Mitteilungen, Directors' Dealings, Insiderlisten (gemäß Gesetz) sowie Mitteilung von wesentlichen Veränderungen in Bezug auf den Emittenten oder die einbezogenen Wertpapiere an die Deutsche Börse AG (gemäß Regelwerk)
- Soweit im Regelwerk nicht anders bestimmt, sind sämtliche Berichte und Unterlagen über das Exchange Reporting System (ERS®) an die Deutsche Börse AG zu übermitteln.