Scale
ScaleEigenkapitalfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Es erleichtert mit seinen auf KMU zugeschnittenen Einbeziehungsvoraussetzungen die Kapitalbeschaffung und öffnet den Weg zu nationalen und internationalen Investoren.
Deutsche Börse Services unterstützen beim Börsengang, erhöhen die Platzierungsreichweite und bieten Vorteile für einen erfolgreichen Börsenalltag danach: Die Deutsche Börse Capital Market Partner® helfen Ihnen, den bedeutenden Schritt an den Kapitalmarkt vorzubereiten und bieten eine kompetente fortlaufende Betreuung. Für Transparenz und Vergleichbarkeit sorgt der von der Deutschen Börse beauftragte Research Report und über die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace erreichen Sie Family Offices, Vermögensverwalter und Retail-Investoren.
Ein Börsengang schafft finanziellen Spielraum für Wachstum und Innovation und erhöht die Bekanntheit Ihres Unternehmens in der Öffentlichkeit.
Relevante Zielgruppen für Scale
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Unsere Services
Scale ist ein Segment des Open Market (Freiverkehr). Die Voraussetzungen und Folgepflichten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) geregelt.
- Wesentliche Einbeziehungsvoraussetzungen
- Wesentliche Einbeziehungsfolgepflichten
- Entgelte
Wesentliche Einbeziehungsfolgepflichten
Es gelten gewisse Pflichten nach der Marktmissbrauchsverordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz, für deren Überwachung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig ist. Gegenüber der Deutschen Börse müssen Emittenten in Scale folgende Einbeziehungsfolgepflichten erfüllen:
- Übermittlung des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Berichtszeitraums
- Übermittlung des Halbjahresabschlusses und Zwischenlageberichts innerhalb von 4 Monaten nach Ende des Berichtszeitraums
- Übermittlung der erforderlichen Informationen für die Erstellung der Research Report Updates an den von der Deutschen Börse beauftragten Research Provider in vorgegebener Frist
- Fortlaufende Aktualisierung und Übermittlung des Unternehmenskalenders
- Durchführung einer Analysten- und Investorenkonferenz mindestens einmal jährlich
- Ad-hoc-Mitteilungen, Directors' Dealings, Insiderlisten (gemäß Gesetz) sowie Mitteilung von wesentlichen Veränderungen in Bezug auf den Emittenten oder die einbezogenen Wertpapiere an die Deutsche Börse AG (gemäß Regelwerk)
- Die Folgepflichten können in deutscher oder englischer Sprache erfüllt werden.
- Soweit im Regelwerk nicht anders bestimmt, sind sämtliche Berichte und Unterlagen über das Exchange Reporting System (ERS®) an die Deutsche Börse AG zu übermitteln.