Deutsche Börse Group will aufgrund des verbesserten europäischen Regulierungsumfelds regulatorische Komplexität reduzieren
Deutsche Börse Group will aufgrund des verbesserten europäischen Regulierungsumfelds regulatorische Komplexität reduzieren
- Nach jüngsten regulatorischen Änderungen in Europa und einer strategischen Evaluierung sieht die Deutsche Börse Group Potenzial zur Reduzierung der regulatorischen Komplexität sowie Steigerung der Effizienz.
- Eurex Clearing AG erwägt Rückgabe ihrer Banklizenz und bereitet sich auf direkten Zugang zur geänderten Fazilität des Eurosystems für Übernachtkredite für CCPs vor.
- Clearstream Banking AG in Frankfurt erwägt Rückgabe ihrer Banklizenz nach Änderungen der CSD-Verordnung.
Nach den jüngsten regulatorischen Entwicklungen evaluiert und bereitet die Deutsche Börse Group derzeit Schritte zur Reduzierung der regulatorischen Komplexität sowie zur Steigerung der Effizienz vor. Dies betrifft insbesondere die Neubewertung der Banklizenzen der Eurex Clearing AG und der Clearstream Banking AG.
In diesem Zusammenhang begrüßt die Deutsche Börse Group die Ankündigung des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 30. April 2025, die ermessensabhängige Aktivierung des Zugangs von CCPs zu Übernachtkrediten gemäß der Target-Richtlinie aufzuheben.
Eurex Clearing AG, die führende zentrale Gegenpartei (Central Counterparty, CCP) im Euroraum, plant, die überarbeitete CCP-Fazilität des Eurosystems für Übernachtkredite zu nutzen. Die CCP-Kreditfazilität soll den Zugang zu Zentralbankliquidität unter angespannten Marktbedingungen ermöglichen.
Auf Grundlage der EZB-Ankündigung und vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung sowie der Bedingungen der EZB für die Gewährung des Zugangs zur speziellen Übernachtkreditfazilität für CCPs hat Eurex Clearing AG mit den Vorbereitungen für den Zugang zur CCP-Fazilität und der Rückgabe ihrer Banklizenz begonnen, die dann nicht mehr erforderlich wäre. Das neue Set-up wird keine Auswirkungen auf den Status der Eurex Clearing AG als lizenzierte CCP gemäß der EMIR-Verordnung haben.
Auch die Clearstream Banking AG, der deutsche Zentralverwahrer, prüft infolge regulatorischer Anpassungen der CSD-Verordnung (CSDR Refit) und vorbehaltlich bestimmter betrieblicher Anforderungen sowie der Genehmigung der zuständigen Behörden, ihre Banklizenz zurückzugeben. Dies ermöglicht es Clearstream Banking AG, sich auf das Kerngeschäft als Zentralverwahrer zu konzentrieren.
Clearstream Banking S.A., der in Luxemburg zugelassene internationale Zentralverwahrer (ICSD), wird dagegen auch nach den Anpassungen der CSD-Verordnung weiterhin seine CRR-Lizenz (Capital Requirements Regulation) für die Abwicklung von Geschäftsbankengeld nutzen und als Service-Zentralverwahrer der Gruppe fungieren.
Stephan Leithner, CEO der Deutsche Börse Group, kommentierte: "Als Full-Service-Gruppe für Finanzmarktinfrastruktur suchen wir ständig nach Möglichkeiten, die regulatorische Komplexität zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. Das ist nicht nur für unsere Kunden und Aktionäre von Vorteil, sondern auch für das gesamte Finanzsystem. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die auf europäischer Ebene unternommenen Bemühungen zur Vereinfachung und Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit. Wir stehen im konstruktiven Dialog mit unseren Regulatoren, um Lösungen zu finden, die die Sicherheit und Integrität unserer Dienstleistungen und Prozesse für unsere Kunden gewährleisten und gleichzeitig Strukturen vereinfachen und die Effizienz verbessern."
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Redaktioneller Hinweis: In unserer Mediathek finden Sie ein Bild von Dr. Stephan Leithner.
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