Händlerzulassung

Händlerzulassung

Jede Person, die an den Handelsplätzen Xetra® oder Börse Frankfurt handeln möchte und dafür zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) im Namen eines FWB-Börsenteilnehmers berechtigt sein muss, benötigt eine Zulassung zum FWB-Börsenhändler.

Jeder Börsenteilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl von Händlern haben. Ein Börsenteilnehmer muss jedoch mindestens über einen zugelassenen Händler verfügen, um die Teilnahmevoraussetzungen für den FWB-Handel zu erfüllen.

Weiterhin ist eine Zulassung als Börsenhändler nur für ein einziges an der Börse zugelassenes Unternehmen möglich. Wechselt ein Börsenhändler zu einem anderen Unternehmen, ist die an das Unternehmen geknüpfte Händlerzulassung durch eXAS zurückzugeben und eine neue Börsenhändlerzulassung für das neue Unternehmen zu beantragen.

Personen, die berechtigt sein sollen gem. §12 Abs. 3 der FWB-Börsenordnung für ein zugelassenes Unternehmen an der Börse zu handeln, müssen zuverlässig sein und über die erforderliche berufliche Eignung verfügen.

A. Zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Zulassungsordnung für Börsenhändler an der FWB ist der Antrag auf Zulassung mit den notwendigen Unterlagen und Nachweisen nur noch über eXAS in der Members Only Section möglich:

Nachweis der Zuverlässigkeit

1. Antrag auf Zulassung als Börsenhändler an der FWB

2. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind dem Antrag insbesondere folgende Unterlagen beizufügen:

a) Lückenloser Lebenslauf, der sämtliche Vornamen, den Geburtsnamen, den Geburtstag, den Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit enthalten muss

b) Erklärung über die persönliche Zuverlässigkeit gemäß § 2 Zulassungsordnung für Börsenhändler an der FWB

3. Zum Nachweis der beruflichen Eignung (fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen) sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

Fachliche Kenntnisse

Kopie des Prüfungszertifikats gemäß § 3 Abs. 2 der Zulassungsordnung über eine bestandene Händlerprüfung an der FWB innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung oder einen gleichwertigen Nachweis gemäß § 3 Abs. 3 (z.B. Abschlussprüfung vom Börsenhändlerlehrgang).

Praktische Erfahrung

a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer funktionalen Systemschulung gemäß § 16 Zulassungsordnung oder

b) Nachweis der Teilnahme am Handel an einer Börse oder an einem multilateralen Handelssystem über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung.

 

Sollten die o.g. fachlichen Kenntnisse sowie praktischen Erfahrungen nicht vorhanden sein, so ist eine Anmeldung für die FWB-Börsenhändlerprüfung und die FWB-Systemschulung möglich.

Die Zulassung zu der FWB-Börsenhändlerprüfung sowie zu der FWB-Systemschulung ist nur im Zusammenhang mit der Beantragung zur Zulassung zum Börsenhändler an der FWB möglich.

B. Wechsel eines Börsenhändlers zu einem anderen zugelassenen Unternehmen:

Bei einem Wechsel eines FWB-Börsenhändlers zu einem anderen zugelassenen Unternehmen ist zum Nachweis der fachlichen Kenntnisse das erfolgreiche Bestehen der FWB-Börsenhändlerprüfung oder eine zwölfmonatige Zulassung bei dem vorherigen Unternehmen innerhalb der letzten zwei Jahre notwendig. Des Weiteren ist zum Nachweis der praktischen Erfahrung eine Bestätigung über die aktive Teilnahme am Handel innerhalb der letzten zwei Jahre für mindestens sechs Monate erforderlich.

Informationen zur Zulassung als Händler zum Handel an der Eurex Deutschland finden Sie auf den Webseiten der Eurex.

Die Zulassung von Börsenhändlern zur Frankfurter Wertpapierbörse ist dank eXAS, dem elektronischen eXchange Admission Service, einfach, schnell und transparent. Diesen Service finden Sie im geschlossenen Bereich Cash Market Member Section.

eXAS Services im Detail

eXAS ermöglicht ...

  • die Beantragung der Zulassung als Börsenhändler an der Frankfurter Wertpapierbörse durch den Börsenhändler selbst.
  • die Beantragung der Abmeldung eines Börsenhändlers an der Frankfurter Wertpapierbörse durch den Börsenhändler selbst, den Zulassungsadministrator oder den Verantwortlichen für die User-ID-Vergabe und -pflege (User-ID-Maintainer).
  • den Überblick über alle User-IDs des Unternehmens eines User-ID-Maintainers und die dazugehörigen Benutzernamen.
  • ein elektronisches Beantragen der Aufsetzung und Löschung von User-IDs sowie die Änderung bestehender User-IDs durch den User-ID-Maintainer.

Informationsfluss und Zugriff auf eXAS

  • eXAS informiert alle beteiligten Personen über den jeweiligen Status des Verfahrens per E-Mail.

eXAS steht im Service Point in der Xetra Member Section zur Verfügung. Hier finden Antragsteller auch das Benutzerhandbuch zu dem Service.

 

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