Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, gültig ab 6. Mai 2024
013/2024 Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, gültig ab 6. Mai 2024 Xetra-Rundschreiben 013/24
1. Einführung
Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, Abschnitt A (Preisverzeichnis T7), gültig ab dem 6. Mai 2024.
Die Änderungen des Preisverzeichnisses T7 betreffen die Regelungen für die Berechnung von Entgelten für Co-Location 2.0-Anbindungen.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Es ist keine Aktion seitens der Handelsteilnehmer erforderlich.
3. Details
Mit Wirkung zum 6. Mai 2024 behält sich die Deutsche Börse AG das Recht vor, monatliche Entgelte für Co-Location 2.0-Anbindungen auch dann zu berechnen, wenn Bereitstellung und Beendigung der Anbindung innerhalb eines Kalendermonats stattfinden.
Die Änderungen des Preisverzeichnisses T7 gelten als genehmigt, wenn der an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) zugelassene Handelsteilnehmer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch bei der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn erhebt.
Anhang:
Geänderte Abschnitte im Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, Abschnitt A (Preisverzeichnis T7), gültig ab 6. Mai 2024
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