Designated Sponsors: Änderung der Performancemessung und des Performanceratings

Datum: 29. Okt. 2025

049/2025 Designated Sponsors: Änderung der Performancemessung und des Performanceratings Xetra-Rundschreiben 049/25

1.  Einführung

Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) hat in ihrer Sitzung am 25. September 2025 folgende Änderungen beschlossen:

a)   Der maximal zulässige Spread für einen Designated Sponsor Quote verdoppelt sich während einer „Stressed Markets“-Phase im betreffenden Wertpapier („Angespannte Marktbedingungen“ gemäß Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/578 („RTS 8“)). Unterdessen entspricht die von einem Designated Sponsor pro Orderbuchseite mindestens zu quotierende Stückzahl der üblichen, für das jeweilige Wertpapier auch außerhalb der „Stressed Markets“-Phase geltenden Mindestquotierungsmenge.

b)   Im Fall des Vorliegens „Außergewöhnlicher Umstände“ gemäß Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/578 („RTS 8“) wird die Performancemessung für Designated Sponsors in allen Aktien und ETPs ausgesetzt.

c)   Das Rating-Attribut „e“ für Designated Sponsors, die sich als Xetra EnLight Responder in Aktien registriert haben, wird nicht mehr vergeben.

Die oben genannten Änderungen treten am 3. November 2025 in Kraft.

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Keine.

3.  Details der Änderungen

Designated Sponsors unterliegen grundsätzlich auch den (unveränderten) Quotierungsanforderungen an Regulierte Market Maker. Regulierte Market Maker müssen grundsätzlich keine Mindeststückzahl quotieren, haben aber während eines „Stressed Markets“ die Möglichkeit, den Spread ihres Quotes zu verdoppeln. Mit der unter 1a) genannten Änderung werden die Quotierungsanforderungen für Regulierte Market Maker und Designated Sponsors dergestalt aneinander angepasst, dass es einem Designated Sponsor nachteilsfrei ermöglicht wird, während eines „Stressed Markets“ ebenfalls mit einem breiteren Spread zu quotieren. 

Die unverändert geltende Mindestquotierungsmenge trägt der besonderen Verpflichtung des Designated Sponsors Rechnung, fortlaufend Liquidität bereitzustellen. Die Erfüllung der Mindestanforderungen an Designated Sponsors während ggf. auftretender „Stressed Market“-Phasen wird – unverändert zur gängigen Geschäftspraxis – nicht gesondert gemessen.

Ein „Stressed Market“ wird automatisch ausgelöst, wenn die in einer Erweiterten Volatilitätsunterbrechung gemäß § 101 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse gehandelte Stückzahl die durchschnittlich im betreffenden Wertpapier in einem Geschäft gehandelte Stückzahl (über einen Zeitraum von drei Monaten betrachtet) um einen durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse festgelegten Prozentsatz überschreitet. Der „Stressed Market“ gilt für 60 Minuten und wird im T7-Marktdaten-Interface angezeigt durch den Wert „1“ im Feld MarketCondition (tag 2705) sowie im T7 Cash Trader GUI in der Ansicht „Instrument Statistics“ in der Spalte „MC“ durch die Werte „SA“ (Stressed Auto) oder „SF“ (Stressed Auto + Fast).

Mit der Aussetzung der Performancemessung für Designated Sponsors während „Außergewöhnlicher Umstände“ wie unter 1b) genannt wird ebenfalls dem Status des Designated Sponsors als Regulierter Market Maker Rechnung getragen. Die Performancemessung wird nachträglich und rückwirkend durch die Deutsche Börse AG für die entsprechende Dauer ausgesetzt. Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse stellt das Vorliegen allgemeingültiger „Außergewöhnlicher Umstände“ gemäß Artikel 3 a), b) oder c) der Delegierten Verordnung (EU) 2017/578 („RTS 8“) fest und kommuniziert dies über eine Xetra Newsboard Message. Eine Benachrichtigung durch den Designated Sponsor ist hierfür nicht erforderlich. Für die Meldung individuell vorliegender „Außergewöhnlicher Umstände“ gemäß Artikel 3 d) der Delegierten Verordnung (EU) 2017/578 wird auf die gängige Geschäftspraxis verwiesen: Designated Sponsors werden gebeten, sich am selben Handelstag mit einer Liste der betroffenen Wertpapiere und einer Information über die (voraussichtliche) Dauer zu melden unter

cmmarketcontrol@deutsche-boerse.com

Die Vereinfachung des Designated Sponsor-Ratings wie unter 1c) genannt dient der konsistenten Trennung der auch ansonsten unabhängig voneinander bestehenden Rollen des Designated Sponsors und des Xetra EnLight Responders. Für den Monat Oktober 2025 wird das zusätzliche Rating-Kriterium für EnLight Responder letztmals im Monatsrating vergeben.


Weitere Informationen

Empfänger: 

Alle Xetra®-Handelsteilnehmer und Vendoren, Designated Sponsors 

Zielgruppen: 

 

Handel, Benannte Personen

Kontakt: 

 

client.services@deutsche-boerse.com oder designated-sponsoring@deutsche-boerse.com

Web: 

 www.xetra.com/ds

Autorisiert von: 

 

Dr. Cord Gebhardt, Dr. Maximilian Trossbach