Hinweis auf Einhaltung der Finanz- und Wirtschaftssanktionen wegen der anhaltenden Situation in der Ukraine
035/2024 Hinweis auf Einhaltung der Finanz- und Wirtschaftssanktionen wegen der anhaltenden Situation in der Ukraine Xetra-Rundschreiben 035/24
1. Einführung
Mit Xetra-Rundschreiben 020/24 vom 13. Juni 2024 haben wir zuletzt über die von der Europäischen Union (EU) erlassenen Sanktionen informiert, welche den Zugang Russlands, seiner Regierung, der Zentralbank Russlands, bestimmter Banken und Unternehmen sowie bestimmter Privatpersonen zum EU-Kapitalmarkt einschränken. Bestandteil dieser Sanktionen (insb. Verordnung (EU) 833/2014 des Rates der Europäischen Union in der jeweils geltenden Fassung) sind bestimmte Verbote hinsichtlich übertragbarer Wertpapiere und Geldmarktinstrumente.
Mit diesem Rundschreiben wollen wir erneut auf die hohe Bedeutung der Einhaltung der EU-Sanktionen hinweisen.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Im Rahmen der Umsetzung dieser Sanktionen sind sowohl die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) als auch die Deutsche Börse AG als Träger des Freiverkehrs an der FWB verpflichtet, den Handel und die Zulassung bzw. Einbeziehung von Wertpapieren im regulierten Markt und im Freiverkehr der FWB für sanktionserfasste Wertpapiere auszuschließen.
Unabhängig hiervon sind auch die zum Handel an der FWB zugelassenen Unternehmen (Handelsteilnehmer) zur Umsetzung der Sanktionen in jeweils eigener Verantwortung verpflichtet. Darauf hatten wir in der Vergangenheit bereits erstmals in unserem Xetra-Rundschreiben 046/22 vom 8. September 2022 hingewiesen.
3. Details der Initiative
Im Rahmen der Antragstellung auf Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt holt die FWB daher eine Bestätigung über die Prüfung der Wertpapiere hinsichtlich einer Sanktionsbetroffenheit ein.
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