Implementierung der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor („DORA") durch die Deutsche Börse AG im Rahmen von Kundenverträgen 

Datum: 09. Sep. 2024

034/2024 Implementierung der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor („DORA") durch die Deutsche Börse AG im Rahmen von Kundenverträgen  Xetra-Rundschreiben 034/24

1.  Einführung

Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie auf die Veröffentlichung unserer Initiative-Seite zu DORA aufmerksam machen, die unseren von der DORA-Verordnung betroffenen Kunden helfen soll, die Vorschriften der Verordnung zu erfüllen. Der Zweck dieser Seite ist es, einen Überblick über unseren Roll-out-Ansatz zu geben und häufig gestellte Fragen („FAQs") in Bezug auf die Beziehung zwischen Kunden (in ihrer Rolle als Finanzunternehmen) und Deutsche Börse AG (in ihrer Rolle als IKT-Drittdienstleister, falls zutreffend) zu beantworten.  

Weitere Informationen und Aktualisierungen der FAQs werden in den kommenden Monaten zur Verfügung gestellt, bis die Verordnung endgültig in Kraft tritt. 

Datum des Inkrafttretens von DORA: 17. Januar 2025 

Erfahren Sie mehr zu DORA auf der Xetra-Website www.xetra.com unter dem folgenden Link:  

Technologie > T7-Handelsarchitektur > Digital Operational Resilience Act (DORA)

Rundschreiben, Zeitplan und weitere Informationen werden dort für Sie abrufbar sein. 


Weitere Informationen

Empfänger: 

Alle FWB®-Handelsteilnehmer, Kunden der Deutsche Börse AG und Vendoren 

Zielgruppen: 

Handel, Technik, Sicherheitsadministration, Systemadministration, Benannte Personen, Allgemein  

Kontakt: 

 

client.services@deutsche-boerse.com

Web: 

 

Technologie > T7-Handelsarchitektur > Digital Operational Resilience Act (DORA)

Autorisiert von: 

 

Melanie Dannheimer, Oliver Grohmann