Weiterführende Informationen für Emittenten von Wertpapieren

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Historie

Von 1955 bis zur Einführung der ISIN im April 2003 wurden in Deutschland zur Identifizierung von nationalen Wertpapieren sechsstellige numerische Wertpapier-Kenn-Nummern vergeben. Als Mitte der 80er Jahre immer mehr Anleger über Länder- und Kontinentengrenzen hinweg Wertpapiergeschäfte tätigten, war eine häufige Konvertierung von Wertpapierkennnummern in die jeweilige länderspezifische Wertpapierkennzeichnung notwendig.

Im Jahr 1992 gründeten 22 nationale Wertpapier-Kennnummer-Vergabestellen die Organisation ANNA (Association of National Numbering Agencies) mit dem Ziel, die zum damaligen Zeitpunkt bereits bestehende, aber kaum genutzten Möglichkeit einer ISIN-Vergabe voranzubringen. In diesem Zusammenhang wurde bereits drei Jahre später eine elektronische Plattform geschaffen (GIAM = Global ISIN Access Mechanism) mit deren Hilfe ISIN-relevante Daten ausgetauscht werden konnten. Die Datenbank diente zur weiteren Verbreitung der ISIN. Nach einer Erweiterung der Datenplattform im Jahr 1999 konnten darüber weltweit Daten über ISIN-Kennzeichnungen zusammengeführt und anderen Datenanbietern zur Verfügung gestellt werden.

Im Januar 2000 fiel in Deutschland die Entscheidung, die ISIN sukzessiv bis zum Jahr 2003 als neue verbindliche Wertpapierkennziffer einzuführen. Bereits bestehende WKN wurden ab dem Einführungszeitpunkt parallel weitergeführt oder in eine ISIN übertragen.

Berechnung der ISIN-Prüfziffer

Die Prüfziffer der ISIN berechnet sich nach einem standardisierten Algorhythmus (Modulus 10 Double-Add-Double):

Alle Buchstaben der ISIN werden durch Zahlen ersetzt. Hierzu wird die Position des jeweiligen Buchstaben im Alphabet um neun erhöht. So wird aus A die Ziffer 10, aus B die 11, ... und aus Z die Ziffer 35. Alle Ziffern bleiben jedoch unverändert. Somit wird dann beispielsweise aus DE000ENAG99 die Ziffernfolge 13140001423101699 und aus DE000BAY001 die Ziffernfolge 1314000111034001.

  • Jede zweite Ziffer wird ausgehend/beginnend mit der letzten Ziffer mit zwei multipliziert und durch die Quersumme ersetzt. So wird aus 13140001423101699 die Ziffernfolge 23240001826101399 und aus 1314000111034001 die Ziffernfolge 1618000212064002.
  • Die Ziffern der resultierenden Ziffernfolge werden summiert, d.h. die Quersumme gebildet, und die Differenz zur nächst größeren 10er-Zahl ermittelt, die, wenn diese kleiner 10 ist, dann die eigentliche Prüfziffer darstellt bzw. wenn diese dann 10 ist, dann zu einer Prüfziffer 0 führt. Somit ergibt sich für DE000ENAG99 bzw. 13140001423101699 die Quersumme 51 und damit die ISIN-Prüfziffer 9 und für DE000BAY001 bzw. 1314000111034001 die Quersumme 33 und damit die ISIN-Prüfziffer 7