Fahrplan Börsengang: IPO-Line Going Public

IPO-Line Going Public Fahrplan Börsengang

Gewinnen Sie einen Überblick über alle wichtigen Schritte des Going Public

Ein Börsengang bietet viele Chancen: bessere Eigenkapitalstruktur, schnelleres Wachstum, eine günstigere Wettbewerbsposition und mehr Aufmerksamkeit. Damit Sie Ihre Chancen beim Gang an die Börse effektiv nutzen, ist eine entsprechende Vorbereitung notwendig.

Die IPO-Line „Going Public“ unterstützt Sie, Ihren Börsengang optimal vorzubereiten – Schritt für Schritt, bis zur ersten Preisermittlung im Handelssaal der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®). Hierzu gehören die Auswahl der Emissionsbegleiter, die Entwicklung des Emissionskonzepts, die Erstellung aller benötigten Dokumente, die Platzierung und die Zulassung beziehungsweise die Handelsaufnahme der Wertpapiere Ihres Unternehmens.

Regulierter Markt

Im Regulierten Markt sind die gesetzlichen, EU-einheitlichen Anforderungen bei der Zulassung und den Folgepflichten zu erfüllen. An der Frankfurter Wertpapierbörse haben Sie für das Unternehmen die Wahl zwischen dem General Standard und dem Prime Standard, dem Segment mit erhöhter Transparenz.

Detaillierte Informationen Regulierter Markt Listingprozess Regulierter Markt

Open Market

Im privatrechtlich geregelten Freiverkehr (Open Market) gelten für Sie geringere formale Anforderungen bei der Einbeziehung und den Folgepflichten als im Regulierten Markt. Innerhalb des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse besteht ein Segment mit zusätzlichen Transparenzanforderungen, das sich Scale nennt.

Detaillierte Informationen Open Market Listingprozess Open Market

Detaillierte Informationen Regulierter Markt

Allgemeines

Der Regulierte Markt ist ein EU-regulierter Markt und ein organisierter Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (§ 2 Abs. 11 WpHG). Die hier geltenden Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten sind gesetzlich geregelt, gehen auf europäisches Recht zurück und entsprechen damit EU-einheitlichen Anforderungen. Sie sind vornehmlich im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, in der Verordnung (EU) 2017/1129, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Börsenordnung normiert. Im Gegensatz zum privatrechtlich geregelten Freiverkehr (Open Market) ist der Regulierte Markt ein öffentlich-rechtlich ausgestaltetes Marktsegment.

Emittenten im Regulierten Markt erfüllen hohe, EU-weit geltende Anforderungen. Dadurch richtet sich der Regulierte Markt vor allem an große und mittlere Unternehmen, die bereit und in der Lage sind, diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, und die nationale und internationale Investoren ansprechen möchten.

Unterschiedliche Segmente

Abhängig von den Zielen, die das Unternehmen mit der Börsennotierung anstrebt, den Investoren, die das Unternehmen vorrangig adressieren möchte und dem Maß an Transparenz, das das Unternehmen gewährleisten will, können Unternehmen im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zwischen dem General Standard oder dem Prime Standard – dem Teilbereich mit erhöhten Transparenzanforderungen wählen.

Detaillierte Informationen Prime Standard

Der Prime Standard ist ein Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten. Die Zugangsvoraussetzungen sowie die einzelnen Folgepflichten sind in der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse geregelt. Auf Antrag entscheidet die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse über die Zulassung zum Prime Standard. Der Antrag kann zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zum Regulierten Markt (General Standard) gestellt werden. Über das Vermögen des Unternehmens darf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens weder beantragt worden sein noch darf ein Insolvenzverfahren eröffnet worden sein. Für Unternehmen mit Sitz im Ausland gilt dies entsprechend. Sofern der Geschäftsführung darüber hinaus keine Umstände bekannt sind, wonach das Unternehmen die weiteren Zulassungsfolgepflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen wird, sind die Aktien oder aktienvertretenden Zertifikate zum Prime Standard zuzulassen. Derartige Umstände werden regelmäßig vermutet, wenn ein Unternehmen bereits zugelassener Wertpapiere seine Pflichten aus der Zulassung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

Die im Prime Standard geltenden Folgepflichten gehen über die Folgepflichten des General Standard hinaus und müssen neben diesen erfüllt werden. Der Prime Standard stellt damit an der Frankfurter Wertpapierbörse und sogar europaweit das Börsensegment mit den höchsten Anforderungen dar. Die weiteren Zulassungsfolgepflichten des Prime Standard zeichnen sich nicht nur durch das höhere Maß der Transparenzanforderungen aus, sondern vor allem durch die Vorgabe, diese grundsätzlich auch in englischer Sprache zu erfüllen. Der Prime Standard ist damit die richtige Wahl für Emittenten, die sich insbesondere einem internationalen Investorenpublikum präsentieren möchten.

Detaillierte Informationen zum Ablauf des Zulassungsverfahrens stehen Ihnen unter der Station „Zulassungsverfahren“ zur Verfügung. Nähere Angaben zu den einzelnen Folgepflichten des Prime Standard finden Sie unter den entsprechenden Stationen der Being Public-Line.

Detaillierte Informationen General Standard

Emittenten im General Standard erfüllen die hohen Transparenzanforderungen des Regulierten Marktes, ohne jedoch speziell international ausgerichtet zu sein. Der General Standard ist damit primär für mittlere und große Unternehmen geeignet - mit Blick auf vornehmlich inländische Investoren.

Im General Standard gelten die gesetzlichen Anforderungen für den EU-regulierten Markt. Die einzelnen Zugangsvoraussetzungen sowie die Folgepflichten sind im Börsengesetz, in der Börsenzulassungs-Verordnung sowie in der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse geregelt. Auf Antrag entscheidet die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse über die Zulassung zum Regulierten Markt (General Standard). Detaillierte Informationen zum Ablauf des Zulassungsverfahrens stehen Ihnen unter der Station „Zulassungsverfahren“ zur Verfügung. Nähere Angaben zu den einzelnen Folgepflichten des General Standard finden Sie unter den entsprechenden Stationen der Being Public-Line.

Überdies finden Sie hilfreiche Ausführungen auch im Emittentenleitfaden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

 

Detaillierte Informationen Open Market

Allgemeines

Der Freiverkehr (Open Market) ist ein börsenregulierter Markt und kein organisierter Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (§ 2 Abs. 5 WpHG). Anders als der öffentlich-rechtlich ausgestaltete Regulierte Markt stellt der Open Market ein privatrechtliches Marktsegment dar. Die Regelungen für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Open Market und die Folgepflichten finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse. Ein Zugang zum Open Market ist möglich für Wertpapiere, die weder zum Regulierten Markt zugelassen noch zum Handel in den Regulierten Markt einbezogen sind.

Emittenten im Open Market erfüllen geringere formale Anforderungen als im Regulierten Markt. Damit bietet sich der Open Market insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen als attraktive Alternative an.

Unterschiedliche Segmente

Unternehmen, die ein Primärmarktlisting im Open Market anstreben und ein bestimmtes Transparenzmaß einzuhalten bereit sind, steht Scale offen. Scale ist ein Segment des Open Market mit gewissen Transparenzanforderungen.

Detaillierte Informationen Scale

Allgemeines

Scale ist ein Segment des Open Market (Freiverkehr). Die Voraussetzungen und Folgepflichten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) geregelt.

Die Einbeziehung erfolgt auf Antrag des Emittenten der Wertpapiere zusammen mit einem Antragstellenden Deutsche Börse Capital Market Partner (Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut). Mit seiner Antragstellung haften der Emittent und der Antragstellende Deutsche Börse Capital Market Partner gegenüber der Deutsche Börse AG für Schäden, die der Deutsche Börse AG aufgrund von Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der im Antrag gemachten Angaben und den von ihnen abgegebenen Bestätigungen entstanden sind. Durch die Einbeziehung von Wertpapieren in Scale entsteht eine vertragliche Rechtsbeziehung zwischen der Deutsche Börse AG und dem Emittenten.

Es gelten gewisse Pflichten nach der Marktmissbrauchsverordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz, für deren Überwachung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig ist. Gegenüber der Deutschen Börse müssen Emittenten in Scale bestimmte Einbeziehungsfolgepflichten erfüllen.