Organisation der FWB

Organisation der FWB Gemischte Struktur aus öffentlichem und privatem Recht

In Deutschland ist eine Börse als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts privatrechtlich nicht rechtsfähig. Zur Durchführung und angemessenen Fortentwicklung des Börsenbetriebs bedarf es eines Trägers. Er stellt die dazu erforderlichen personellen und finanziellen Mittel und Räumlichkeiten bereit.

Die Trägergesellschaft der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) ist die Deutsche Börse AG. Die Trägerschaft und Betriebspflicht der Deutsche Börse AG umfasst den Handel in den Wertpapieren Aktien, Anleihen, Fonds, Exchange Traded Funds (ETFs), Exchange Traded Products (ETPs) und strukturierten Produkten wie Zertifikate und Optionsscheine.

Die FWB hat verschiedene Organe, die für sie handeln:

  • Die Geschäftsführung leitet die Geschäfte der Börse und nimmt die der Börse übertragenen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr.
  • Der Börsenrat überwacht die Geschäftsführung und entscheidet über die Regelungen für den Handel von Wertpapieren an der FWB. Zudem hat er die Aufgabe, die Geschäftsführer ein- und abzuberufen.
  • Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) überwacht den Handel und die Einhaltung der Regeln.
  • Der Sanktionsausschuss ahndet Verstöße gegen das Regelwerk der FWB.

Die Rechtsaufsicht über die FWB übernimmt als oberste Landesbehörde in Hessen das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.

Heute ist die FWB eine der weltweit größten Börsen für den Handel von Wertpapieren. Mit einem Umsatzanteil von 90 Prozent in Deutschland, den sie zusammen an den Handelsplätzen Xetra® und Börse Frankfurt erzielt, ist sie die größte unter den sieben regionalen Wertpapierbörsen.