Geschäftsführung

Geschäftsführung

Als Leitungsorgan der öffentlich-rechtlichen Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) ist die Geschäftsführung für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Börsenorganen zugewiesen sind.

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Geschäftsführung ist im Börsengesetz verankert. Hiernach leitet die Geschäftsführung die Börse in eigener Verantwortung. Einzelne Leitungsaufgaben, die der Geschäftsführung zukommen, sind u.a.:

  • Zulassung von Personen und Unternehmen zum Börsenhandel
  • Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung und Einstellung einer amtlichen Notierung von Wertpapieren
  • Entscheidungen über die Preisfeststellung von Wertpapieren
  • Regelung der Organisation und des Geschäftsablaufs der Börse
  • Aufrechterhaltung der Ordnung in den Börsenräumen

Die Geschäftsführung der FWB ist hauptberuflich tätig und wird – nach dem Vorbild des Organisationsmodells einer Aktiengesellschaft – durch den Börsenrat kontrolliert. Die Geschäftsführung der FWB stellt sicher, dass börsenrelevante Gesetze, Verordnungen, Geschäftsbedingungen und sonstige Regelungen befolgt und eingehalten werden. Sie kann in diesem Zusammenhang auch andere Personen beauftragen, diese Aufgaben zu übernehmen.

Als Leitungsorgan der FWB, einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, ist die Geschäftsführung der FWB somit auch Träger öffentlicher Verwaltung. Sie kann nach außen Verwaltungsakte erlassen und ist damit Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn.

Geschäftsführer der FWB:

Eric Leupold (Vorsitzender)
Dr. Cord Gebhardt (stellv. Vorsitzender)
Melanie Dannheimer
Frank Hoba
Michael Krogmann